Wenn Sie sich aktuell bereits einen Mietnomaden eingefangen haben sollten, handeln Sie schnell und warten Sie nicht länger.


  1. Sofern Ihnen der Mieter eine Selbstauskunft erteilt hat und die Daten dort sind falsch, fechten Sie den Mietvertrag an und fordern Sie den Mieter zur Räumung der Wohnung auf!


  1. Ist der Mieter mit der Miete in Zahlungsrückstand, so können Sie fristlos kündigen, wenn bei zwei aufeinander folgende Monate mehr als eine Monatsmiete in Rückstand ist oder, wenn bei einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand befindet.


  1. Achten Sie in jedem Fall aber auf eine rechtlich richtige und wirksame Formulierung Ihrer Erklärungen...


Haben Sie Fragen hierzu? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:


  1. Fuß Rechtsanwälte, www.anwalt-fuss.de

  2. Ihr Ansprechpartner: Alexander Fuß

  3. Waaghausstraße 5-7, 78532 Tuttlingen

  4. Telefon: 07461/77330

  5. Telefax: 07461/77488

  6. E-Mail: info@anwalt-fuss.de


  7. Wir kämpfen für Ihr Recht.


Verschwenden Sie in diesem Fall nicht weiter Zeit. Aus unserer jahrelangen Erfahrung im Kampf gegen Mietnomaden wissen wir: Nur durch schnelles und zielgerichtetes Handeln lassen sich weitere Schäden vermeiden.