Lohnbescheinigung


Die Selbstauskunft an sich bringt Ihnen natürlich schon eine ganze Menge. Aber wie bereits gesagt: Vor Vertragsschluss können Sie nicht genug Informationen über den Mietinteressenten und dabei vor allem über seine finanzielle Leistungsfähigkeit sammeln.


Fragen Sie ihn also doch einfach nach einer aktuellen Lohnbescheinigung. Dort können Sie dann im Zweifel auch erkennen, ob möglicherweise schon ein Teil des Gehalts von einem anderen Gläubiger gepfändet wird.


Auch hier sollten Sie keine Scheu haben, auf die Einsicht in die letzte Lohnbescheinigung zu bestehen. Sie überlassen dem Mieter schließlich einen erheblichen Vermögenswert. Schützen Sie sich selbst.