Unter Mietnomaden verstehen wir Personen, die in eine Mietwohnung einziehen,


  1. ohne die entsprechende Miete zu entrichten und

  2. nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen ohne die Mietschulden zu begleichen.


Anfang Dezember 2010 haben die beiden Professoren Artz und Jacoby erste Ergebnisse ihres Forschungsvorhabens zu „Mietnomaden“ vorgestellt. Sie gehen dann von einem Mietnomaden aus, mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:


  1. Der Mieter hat nie Miete gezahlt.

  2. Der Mieter hat innerhalb der ersten drei Monate die Zahlung der Miete eingestellt.

  3. Der Mieter hat vor Vertragsabschluss falsche Angaben über seine Solvenz gemacht.

  4. Der Mieter hat die Kaution nicht gezahlt.


Nach unserer Erfahrung liegt das Problem vor allem bei denjenigen Mietern, die innerhalb kürzester Zeit die Zahlung der Miete einstellen. Dann werden in vielen Fällen an den Haaren herbeigezogene Dinge behauptet, die eine Minderung rechtfertigen sollen und keine Miete mehr bezahlt.


Wird der Mieter dann nach einiger Zeit zwangsgeräumt, ist die Wohnung oder das Haus meist in einem recht katastrophalem Zustand. Vielfach reicht es nicht nur, einfach die Wohnung neu streichen zu lassen. Häufig hat die Wohnung nach einem Mietnomaden eine Grundsanierung nötig. Typischerweise bleibt der Vermieter auf einem Schaden zwischen 5.000 und 10.000 EUR sitzen.


In unserer Praxis - und wir arbeiten täglich an solchen Fällen - fanden wir es am erstaunlichsten, dass viele Vermieter, die auf Mietnomaden hereingefallen waren, das Problem in der Regel mit einfachen Mitteln hätten verhindern können.


Machen Sie mit dem Mietinteressenten den Mietercheck.


Wenn Sie hingegen schon einem Mietnomaden aufgesessen sind oder einen Mieter haben, der ansonsten schlichtweg nicht zahlt, nehmen Sie schnell Kontakt mit uns auf. Handeln Sie, bevor Sie noch mehr Geld verlieren.


Lesen Sie doch einfach mal den Artikel „Der Feind im Haus“ auf Zeit-Online. So soll es Ihnen doch nicht auch gehen.